1 April 2026

Erbschaftsteuer: Zeitfenster jetzt noch nutzen

Kaum eine Steuer polarisiert die politische Debatte in Deutschland so nachhaltig wie die Erbschaftsteuer. Während Umverteilungsideologen auf der einen und Vermögensschützer auf der anderen Seite um die Deutungshoheit ringen, nähert sich eine Entscheidung, die die Nachfolgeplanung von Millionen Familien und Unternehmern grundlegend verändern könnte: Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die geltenden Verschonungsregeln mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Ein Urteil, das ursprünglich für Ende 2025 erwartet wurde, dürfte unmittelbar bevorstehen.

Die Dimension ist erheblich: Schätzungen zufolge werden in Deutschland bis zum Jahr 2030 jährlich bis zu 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Das geltende Recht gewährt dabei großzügige Freibeträge.

  • Kinder können bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben.
  • Ehepartner bis zu 500.000 Euro.
  • Das selbstgenutzte Familienheim bleibt unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei, sofern der Begünstigte die Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst bewohnt.
  • Für Betriebsvermögen gelten weitreichende Verschonungsregelungen, die an den Fortbestand des Unternehmens und den Erhalt von Arbeitsplätzen geknüpft sind.

Genau diese Regelungen stehen nun im Fadenkreuz der Karlsruher Richter. Kritiker sehen darin eine systemische Überprivilegierung teils enormer Privatvermögen. Sollte das Gericht die bestehenden Normen kippen, wäre der Gesetzgeber verpflichtet, innerhalb einer Übergangsfrist eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Dass die Erbschaftsteuer gänzlich entfiele, gilt angesichts ihrer fiskalpolitischen und symbolischen Bedeutung als ausgeschlossen.

Die SPD und das Ende der taktischen Schenkung

Parallel zur juristischen Prüfung hat die SPD ein Reformmodell in die Debatte eingebracht, das einen grundlegenden Systemwechsel vorsieht. Kernstück ist ein lebenslanger Gesamtfreibetrag von einer Million Euro – aufgeteilt in 900.000 Euro für innerfamiliäre Übertragungen und 100.000 Euro für Zuwendungen an nicht verwandte Personen. Die bislang alle zehn Jahre erneut nutzbaren Freibeträge entfielen damit ersatzlos.

Diese Neuregelung zielt unmittelbar auf jene Gestaltungsmodelle, mit denen wohlhabende Familien durch zeitlich gestaffelte Schenkungen bislang legale Steueroptimierung betreiben konnten. Für Betriebsvermögen ist ein separater Freibetrag von fünf Millionen Euro vorgesehen; die verbleibende Steuerschuld soll über bis zu zwanzig Jahre gestreckt werden können, sofern Betrieb und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Die Steuersätze ließ die Partei bislang offen.

Jenseits der SPD arbeiten Wirtschaftsinstitute wie das DIW und das ifo Institut an eigenen Reformszenarien. Die Bandbreite reicht von der Abschaffung einzelner Begünstigungen über vereinfachte Bewertungsverfahren bis zu einer Kombination aus höheren Freibeträgen und niedrigeren Steuersätzen. Einig ist man sich allenfalls darin, dass der status quo kaum zu halten sein wird.

Für Familienunternehmer ist die Lage besonders heikel. Die geltende Lohnsummenregelung, die Steuerbefreiungen an den Erhalt der Belegschaft knüpft, gilt Praktikern als bürokratisch überfrachtet – und manchen Verfassungsrechtlern als zu weitgehend. Ein Wegfall oder eine erhebliche Verschärfung dieser Regeln könnte Erben zwingen, Unternehmensanteile zu veräußern oder Fremdkapital aufzunehmen, um ihre Steuerlast zu bedienen. Die Substanz mancher Betriebe stünde damit zur Disposition.

Handlungsbedarf vor dem Stichtag

Die Geschichte steuerlicher Reformen lehrt: Wer abwartet, riskiert, von Stichtagsregelungen überrascht zu werden. Eine vorausschauende Nachfolgeplanung sollte daher jetzt folgende Fragen adressieren:

Ausnutzung von Freibeträgen: Sind die geltenden Freibeträge, 400.000 Euro je Kind, 500.000 Euro für Ehepartner, in den vergangenen zehn Jahren bereits ausgeschöpft worden? Vor einer möglichen Umstellung auf einen lebenslangen Gesamtfreibetrag könnte eine Schenkung noch erhebliche Steuervorteile sichern.

Bewertung der Immobilien: Entsprechen die steuerlichen Ansätze für Immobilien noch dem tatsächlichen Verkehrswert? Bei deutlich gestiegenen Bodenrichtwerten kann ein Sachverständigengutachten die Bemessungsgrundlage spürbar senken.

Nießbrauch und Vorbehaltsrechte: Lassen sich Nießbrauch- und Vorbehaltsrechte einsetzen, um Vermögen bereits jetzt zu übertragen, ohne Erträge und Kontrolle aufzugeben?

Lohnsummen-Check (für Unternehmer): Erfüllt das Unternehmen die Voraussetzungen für die Verschonungsregelung – und wie würde sich deren Wegfall auf die Liquidität auswirken?

Güterstandsschaukel: Ist eine sogenannte Güterstandsschaukel geprüft worden, um steuerfreie Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten zu ermöglichen?

Kaskadenschenkungen: Sind Kaskadenschenkungen auf Kinder und Enkel strategisch angelegt, um die langfristige Erbschaftsteuerlast zu minimieren?

Entscheidende Monate

Die Erbschaftsteuer steht Anfang 2026 an einem Wendepunkt. Ob die anstehenden Entscheidungen zu einer höheren Belastung großer Vermögen, zu Erleichterungen für den Mittelstand oder zu einem vollständigen Systemwechsel führen, lässt sich derzeit nicht mit Gewissheit sagen. Sicher ist hingegen: Die kommenden Monate werden die Rahmenbedingungen für Generationen prägen. Familien, Immobilienbesitzer und Unternehmer sind gut beraten, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen – und rechtzeitig zu handeln.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Individuelle Gestaltungsentscheidungen sollten stets mit einem qualifizierten Steuerberater abgestimmt werden.
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