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ESG NACHHALTIGKEIT

Environmental Social Governance

» Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht. «
Marie von Ebner Eschenbach

OFFENLEGUNGSVERORDNUNG

Informationen zu Finanzprodukten gemäß Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019

a) Zusammenfassung

Das Finanzprodukt ist die von uns angebotene Finanzportfolioverwaltung bzw. die Anlageberatung in den verschiedenen Anlagestrategien.

b) „Kein nachhaltiges Investitionsziel“

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

c) „Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“

In den nachhaltigen Mandaten ist die Auswahl der Finanzinstrumente im Rahmen der Umsetzung der vereinbarten Anlagestrategie darauf ausgerichtet, nachteilige Folgen für die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange zu vermeiden bzw. einen Beitrag zur Achtung der Menschenwürde sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu leisten.

d) „Anlagestrategie“

Für die Nachhaltigkeitsbewertung der Einzeltitel greifen wir auf das Nachhaltigkeitsresearch von ISS ESG zurück. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zur Feststellung in welchem Grad bei den investierten Finanzinstrumenten die oben genannten Nachhaltigkeitsbelange berücksichtigt werden, greifen wir derzeit auf das Bewertungssystem von ISS ESG, einer weltweit führenden, nachhaltigen Researchagenturen, zurück. Sofern wir im Rahmen von nachhaltigen Anlagestrategien Investmentfonds einsetzen, wählen wir Fondskonzepte, die seitens der Produktanbieter (KVG) als nachhaltig eingestuft sind. Bestandteile der Nachhaltigkeitsstrategie sind Ausschlusskriterien bestimmter Geschäftsfelder und das normbasierte Screening zur Auswahl von Unternehmen unter Berücksichtigung von Mindeststandards für Geschäftsaktivitäten (globale Normen und ESG-Kontroversen). Des Weiteren besteht das Anlageuniversum aus Unternehmen, die innerhalb ihrer Branche oder Kategorie die besten Nachhaltigkeitsleistungen erbringen und verstärkt auf ökologische und ethische Risikovermeidung bzw. Chancennutzung setzen (Best-in-Class). Basierend darauf sehen wir bei einem Mandat die nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsbelange grundsätzlich als ausreichend berücksichtigt an.

e) „Aufteilung der Investitionen“

Siehe Abschnitt „vorvertragliche Produktinformationen gemäß Artikel 14 Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 vom 06.04.2022“

f) „Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale“

Eine Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale erfolgt über die Risikoeinstufung durch die Ratingagentur ISS ESG.

g) „Methoden“

Das Finanzprodukt wird anhand unserer Nachhaltigkeitsstrategie eingestuft. Weitere Informationen finden Sie hier.

h) „Datenquellen und -verarbeitung“

a) Es wird das Nachhaltigkeitsresearch von ISS ESG verwendet.

b) Die Methoden zur Erhebung der Daten werden transparent zur Verfügung gestellt.

c) Die Daten werden für das Finanzprodukt im Rahmen unseres Investment-Prozesses verwendet.

d) Seitens HRK Lunis werden keine Daten geschätzt.

i) „Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten“

Uns sind derzeit keine Beschränkungen bekannt.

j) „Sorgfaltspflicht“

Im Rahmen der Auswahl der Finanzinstrumente für das Finanzprodukt werden Ausschlusskriterien bestimmter Geschäftsfelder und das normbasierte Screening zur Auswahl von Unternehmen unter Berücksichtigung von Mindeststandards für Geschäftsaktivitäten (globale Normen und ESG-Kontroversen) einbezogen. Des Weiteren besteht das Anlageuniversum aus Unternehmen, die innerhalb ihrer Branche oder Kategorie die besten Nachhaltigkeitsleistungen erbringen und verstärkt auf ökologische und ethische Risikovermeidung bzw. Chancennutzung setzen (Best-in-Class).

k) „Mitwirkungspolitik“

Im Rahmen der Auswahl der Finanzinstrumente für das Finanzprodukt werden Ausschlusskriterien bestimmter Geschäftsfelder und das normbasierte Screening zur Auswahl von Unternehmen unter Berücksichtigung von Mindeststandards für Geschäftsaktivitäten (globale Normen und ESG-Kontroversen) einbezogen. Des Weiteren besteht das Anlageuniversum aus Unternehmen, die innerhalb ihrer Branche oder Kategorie die besten Nachhaltigkeitsleistungen erbringen und verstärkt auf ökologische und ethische Risikovermeidung bzw. Chancennutzung setzen (Best-in-Class).

l) „Bestimmter Referenzwert“

Es wird kein Referenzwert verwendet.

VORVERTRAGLICHE INFORMATIONEN

Zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Finanzportfolioverwaltung bzw. Anlageberatung

Unternehmenskennung (LEI-Code): 529900TPGTVU8EHK2750

Ökologische und/oder soziale Merkmale

Welche ökologischen und/oder sozialen Merkmale werden mit diesem Finanzprodukt beworben?

Mit dem Finanzprodukt wird angestrebt, die Investition hinsichtlich der ESG-Risiken zu begrenzen. Dabei werden beim verwendeten Rating auch ökologische und sozialen Merkmale berücksichtigt. Hierbei wird kein Referenzwert herangezogen. Es werden keine konkreten ökologischen oder sozialen Merkmale beworben und nicht angestrebt, zu ökologischen oder sozialen Zielen konkret beizutragen.

Welche Nachhaltigkeitsindikatoren werden zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, die durch dieses Finanzprodukt beworben werden, herangezogen?

Es werden keine einzelnen Nachhaltigkeitsindikatoren herangezogen, sondern nur ein zusammenfassendes ESG-Rating verwendet.

Welches sind die Ziele der nachhaltigen Investitionen, die mit diesem Finanzprodukt teilweise getätigt werden sollen, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Es werden keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Inwiefern werden die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt werden sollen, keinem der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlagezielen erheblich schaden?

Es werden keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die wichtigsten nachteilige Auswirkungen gemäß Anhang 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 bei Investitionsentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 2 Nr. 24 Verordnung 2019/2088 werden nicht berücksichtigt.

Wie stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Es werden keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Wie stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:

Es werden keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Werden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Nein

Welche Anlagestrategie wird mit diesem Finanzprodukt verfolgt?

Die nachhaltige Anlagestrategie wird aus der Kombination aus „Best-in-Class-Ansatz“, der darauf abzielt, dass per se kein Unternehmen aufgrund seiner Geschäftstätigkeit ausgeschlossen und kontroverse Themen berücksichtigt werden, sowie eigenen Negativ- bzw. Ausschlusskriterien gebildet.

Worin bestehen die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie, die für die Auswahl der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen oder sozialen Ziele verwendet werden?

Bestandteile der Nachhaltigkeitsstrategie sind Ausschlusskriterien bestimmter Geschäftsfelder und das normbasierte Screening zur Auswahl von Unternehmen unter Berücksichtigung von Mindeststandards für Geschäftsaktivitäten (globale Normen und ESG-Kontroversen). Des Weiteren besteht das Anlageuniversum aus Unternehmen, die innerhalb ihrer Branche oder Kategorie die besten Nachhaltigkeitsleistungen erbringen und verstärkt auf ökologische und ethische Risikovermeidung bzw. Chancennutzung setzen (Best-in-Class). Basierend darauf sehen wir bei einem Mandat die nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsbelange grundsätzlich als ausreichend berücksichtigt an.

Um welchen Mindestsatz wird der Umfang, der vor der Anwendung dieser Anlagestrategie in Betracht gezogenen Investition reduziert?

./.

Wie werden die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung der Unternehmen, in die investiert wird, bewertet?

Die Bewertung der Verfahrensweisen für eine gute Unternehmensführung erfolgt in der Abbildung des ESG-Ratings.

Welche Vermögensallokation ist für dieses Finanzprodukt geplant?

Investiert werden soll in liquide Finanzprodukte über Einzelanlagen, ETF´s und Fonds. Es werden keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Inwiefern werden durch den Einsatz von Derivaten die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht?

Es werden Derivate zur Portfolioabsicherung eingesetzt.

In welchem Mindestmaß sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?

Es werden keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Wird mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie investiert?

Es werden keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Wie hoch ist der Mindestanteil der Investitionen in Übergangstätigkeiten und ermöglichenden Tätigkeiten?

Es werden keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Wie hoch ist der Mindestanteil nachhaltiger Investitionen mit einem Umweltziel, die nicht mit der EU-Taxonomie konform sind?

Es werden keine nachhaltigen Investitionen angestrebt.

Welche Investitionen fallen unter „#2 Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wird mit Ihnen verfolgt und gibt es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Die Auswahl der Finanzinstrumente im Rahmen der Umsetzung der vereinbarten Anlagestrategie soll darauf ausgerichtet sein, nachteilige Folgen für die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange zu vermeiden bzw. einen Beitrag zur Achtung der Menschenwürde sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu leisten.

Wo kann ich im Internet weitere produktspezifische Informationen finden?

Weitere produktspezifische Informationen sind abrufbar unter: www.hrklunis.de

NACHHALTIGE AUSWIRKUNGEN

Keine Berücksichtigung von nachhaltigen
Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Nachhaltigkeit und die Erhaltung ökologischer Ressourcen einschließlich gerechter Lebensbedingungen ist für uns ein zentrales Thema mit hohem Stellenwert. Eine langfristige, nachhaltige Rendite kann nur erzielt werden, wenn die Lebensgrundlage für zukünftige Generationen erhalten bleibt. Als Teil der Finanzwirtschaft sehen wir uns in der besonderen Verantwortung, die Klimaschutzziele auch mit den Mitteln der Geldanlage aktiv zu fördern und damit insgesamt zu einer nachhaltigeren Ökonomie beizutragen.

Gemäß Art. 6 EU-Taxonomie-Verordnung sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass der Grundsatz zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen nur bei demjenigen dem Finanzprodukt zugrundeliegenden Investitionen Anwendung findet, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.

Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

 

Weitere Informationen ergeben sich aus den nachfolgenden Dokumenten:

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