Die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC hat den Handel mit Bitcoin-ETFs genehmigt. Dies sorgt für großes Aufsehen in der Finanzwelt. In unserem Blog erklären wir, was hinter der Zulassung steckt, welche Folgen diese für den Kryptomarkt hat und was dies für deutsche Anleger bedeutet.
Die US-Wertpapieraufsicht SEC hat vergangene Woche den Weg für börsengehandelte Bitcoin-Fonds (ETF) freigemacht. Was bedeutet das für den Bitcoin?
Der Bitcoin wird dadurch sicherlich mehr Aufmerksamkeit erlangen, weil es sich nun um ein offiziell reguliertes Anlagevehikel handelt. Viele große institutionelle Investoren, die den Bitcoin aufgrund interner Richtlinien bislang nicht besitzen durften, können ihn nun kaufen. Und Privatanleger, die bislang nur schwer Zugang zum Bitcoin hatten, können nun sehr einfach in die abgebildete Wertentwicklung dieser Kryptowährung investieren.
Was ändert sich für Kryptowährungen allgemein?
In unserer hauseigenen Denkfabrik befassen wir uns schon seit Jahren mit den Entwicklungen an den Kryptomärkten. Die Einführung der Bitcoin-ETFs könnte die Basis sein, dass weitere ETFs in diesem Sektor angeboten werden. Was sich allerdings nicht ändert ist, dass das Risiko einer Anlage in Kryptowährungen unverändert hoch bleibt. Die Kurse dürften auch in Zukunft stark schwanken und weitere Betrugsfälle können allein durch die SEC-Zulassung nicht ausgeschlossen werden. Zudem besteht weiterhin das Problem, dass Bitcoin und Co. auch für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierungen genutzt werden können, wenn die Coins über unreglementierte Kryptobörsen gehandelt werden.
Was bildet der ETF ab?
Die ETFs bilden den Kursverlauf des Bitcoins 1:1 nach, da mit dem Geld, das in den ETFs liegt, Bitcoins gekauft werden. In der Fachsprache nennt man das physisch hinterlegte ETFs. Allerdings sind die Bitcoin-Produkte nur in den USA zugelassen, in Europa können sie nicht gehandelt und gekauft werden.
Warum gibt es Kritik an der Genehmigung?
Die US-Börsenaufsicht SEC steht dem Bitcoin und anderen Kryptowährungen eigentlich eher kritisch gegenüber. Doch der Druck der ETF-Lobby war offenbar zu groß, weshalb sie den Bitcoin-ETFs nun doch die Zulassung erteilt hat. Dieses Einknicken gegenüber der Finanzindustrie wird kritisiert, da es irrtümlich auch suggeriert, dass es sich beim Bitcoin um eine Assetklasse vergleichbar zu Aktien handelt. Dies ist aber nicht der Fall, da der Bitcoin im Vergleich zu Aktien kein Eigentum an einem Unternehmen repräsentiert.
Gibt es hierzulande bald ein ähnliches Produkt?
Nein, bei uns wird es auf absehbare Zeit keine Bitcoin-ETFs geben, da ETFs aufgrund der UCITS-Richtline der EU diversifiziert sein müssen. Dies ist hier nicht der Fall, da sich die ETFs nur auf einen Basiswert, den Bitcoin, beziehen.
Für Fragen zum Thema Bitcoin-ETFs stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HRK LUNIS gerne zur Verfügung. Kommen Sie unverbindlich auf uns zu: kontakt@hrklunis.de