1 Dezember 2023

ELTIFs – Treiber für die europäische Realwirtschaft

ELTIFs (European Long-Term Investment Funds) wurden im Jahr 2015 aus der Taufe gehoben, blieben bisher aber in den Kinderschuhen stecken. Angestrebtes Ziel der ELTIF-Verordnung war zum einem, die Finanzierung von Unternehmen und Projekten in der EU, die langfristiges Kapital benötigen, aber keinen Zugang zu den öffentlichen Kapitalmärkten haben, zu fördern. Deshalb sollte neben institutionellen auch privaten Anlegerinnen und Anlegern die Möglichkeit eröffnet werden, Geld in internationale Projekte und Unternehmen zu investieren. Die mit der Verordnung geschaffene alternative Fondsstruktur erlaubt anspruchsvollen Kleinanlegerinnen und -anlegern den Zugang zu Assetklassen wie Beteiligungen (Private Equity), Fremdkapitalfinanzierung (Private Debt) und Infrastruktur.

Das Interesse hält sich allerdings in Grenzen. Die Kritik: Das Instrument sei zu komplex, schwerfällig und teuer. Um Hindernisse abzubauen, die Flexibilität zu erhöhen und den Zugang zu vereinfachen, hat das Europäische Parlament im April 2023 der Änderung der ELTIF-Verordnung zugestimmt, die im Januar 2024 als ELTIF 2.0 in Kraft treten wird. Die überarbeitete Regelung hat das Potenzial, sich zu einer attraktiven Fondsstruktur für langfristige Investitionen zu entwickeln. Vor allem Kleinanlegerinnen und -anleger profitieren von den Verbesserungen:

  • Die Auswahl an zulässigen Vermögenswerten und Investitionen wurde erheblich ausgeweitet
  • Deutlich gelockerte Anforderungen an die Portfoliozusammensetzung und -diversifizierung
  • Liberalere Regeln für die Kreditaufnahme
  • Vorteilhaftere Rücknahmeregeln
  • Wesentliche Verbesserungen der Marketing- und Vertriebsregeln, um den Verkauf von ELTIFs an ein breiteres Spektrum von Investorinnen und Investoren zu erleichtern

Seit Bekanntgabe der geplanten Änderungen wurden deshalb zahlreiche neue ELTIFs aufgelegt.

Gemäß EU-Verordnung können ELTIFs nur in nicht börsennotierte Unternehmen investieren, die langfristiges Kapital benötigen. Hierzu zählen Infrastruktur, insbesondere netzgebundene Wirtschaftszweige wie Verkehr und Energie, aber auch soziale Infrastruktur wie Krankenhäuser, Schulen oder Sozialwohnungen. Sie können auch in bestimmte börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), in Sachanlagen (beispielsweise Windkraftanlagen), in geistiges Eigentum (Bildung oder Forschung) und andere immaterielle Vermögenswerte sowie in Europäische Risikokapitalfonds (EuVECA) und Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEF) investieren.

ELTIFs sind eine interessante alternative Assetklasse, da sie zur Diversifizierung eines Portfolios beitragen. Aufgrund des längerfristigen Charakters der Anlagen eignen sie sich gut für Anlegerinnen und Anleger, die sich stärker auf das Endergebnis konzentrieren und sich nicht von der Volatilität einer Aktie beeinflussen lassen. Da ELTIFs speziell für Privatanlegerinnen und -anleger strukturiert sind, ist ihre Verwaltung meist weniger komplex. So gibt es beispielsweise weniger Kapitalabrufe, eine kürzere Laufzeit und eine auf Privatpersonen zugeschnittene Steuerberichterstattung. Auch der Mindestanlagebetrag ist niedriger als bei typischen Private-Equity-Fonds.

ELTIFs sind ein wichtiger Schritt, um Privatanlegerinnen und -anlegern Zugang zu Märkten zu ermöglichen, die bisher nur großen institutionellen Investorinnen und Investoren vorbehalten waren. Das dadurch gewonnene Kapital kann die europäische Realwirtschaft ankurbeln und dort eingesetzt werden, wo es viel bewirken kann.

Als Ansprechpartner für ELTIFs stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HRK LUNIS zur Verfügung. Kommen Sie gerne unverbindlich auf uns zu: info@hrklunis.de

 

 

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