Wenn Vermögensverwaltung
in höchster Qualität gelebt wird.
Vorstand &
Aufsichtsrat
Kundenorientiert und bodenständig. Lernen Sie unsere erfahrenen und leidenschaftlichen Vorstandsmitglieder kennen.
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Der Vorstand der HRK LUNIS AG ist für die aktive Geschäftsführung und die rechtliche Vertretung des Unternehmens zuständig. Der Vorstand besteht aus vier Vorstandsmitgliedern, die innerhalb des Gremiums unterschiedliche Ressorts, wie z. B. Finanzen, Personal, verantworten. Das deutsche Recht sieht eine zweigeteilte Führungsstruktur in einer Aktiengesellschaft vor, also die strikte Trennung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Eine Mitgliedschaft in beiden Organen ist ausgeschlossen, d.h. Mitglieder des Vorstands können nicht gleichzeitig im Aufsichtsrat tätig sein und umgekehrt.
Bevor Andreas Brandt die LUNIS Vermögensmanagement AG gründete, die 2023 mit der Huber, Reuss & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH zur HRK LUNIS AG fusionierte, zeichnete er von 2011 bis 2017 als Generalbevollmächtigter der Bank J. Safra Sarasin AG in Deutschland verantwortlich. Von 1998 bis 2011 war er in verschiedenen Positionen für die Credit Suisse (Deutschland) AG tätig. In seiner Funktion als Ressortleiter Private Banking wurde er dort 2003 in den Vorstand berufen, 2006 folgte die Berufung zum Vorstandsvorsitzenden.
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Artur J. Montanhas ist ein erfahrener Finanzexperte und Mitglied des Vorstandes der HRK LUNIS AG. Er verantwortet die Ressorts M&A (Mergers & Acquisitions), Corporate Strategy (Unternehmensstrategie), Marketing, Family Office und NextGen. Zudem ist er Geschäftsführer der WERTIQ Family Office, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der HRK LUNIS AG. Montanhas verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Finanzbranche und hat in verschiedenen leitenden Positionen gearbeitet. Vor seiner Tätigkeit bei der HRK LUNIS AG war er Geschäftsführer der VERTIVA Family Office, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Südwestbank AG. Davor war er u. a. Niederlassungsleiter in Frankfurt, Stuttgart und Nürnberg und Mitglied des Management Boards Private Banking Germany, einer Schweizer Privatbank, sowie in leitenden Positionen bei renommierten nationalen und internationalen Großbanken. Artur J. Montanhas ist Bankkaufmann, Bankfachwirt und Finanzfachwirt (FH). Des Weiteren studierte er an der Frankfurt School of Finance & Management in Frankfurt am Main und verfügt als Financial Planner & Estate Planner über ein ausgeprägtes Fachwissen in seinem Metier. Er spricht fließend Portugiesisch, Deutsch und Englisch.
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Bernhard Pfitzner ist Mitglied des Vorstandes der HRK LUNIS AG. Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann folgte ein berufsbegleitendes Studium an der Bankakademie mit Abschluss zum Dipl. Bankbetriebswirt. Erste berufliche Stationen waren in der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel-Bank AG bzw. der HypoVereinsbank AG die Tätigkeiten als Vermögensanlageberater und danach als Revisor in der Konzern-Revision. Anschließend war er in leitenden Funktionen bei der Bankhaus Maffei & Co. KGaA und der Delbrück Bethmann Maffei AG beschäftigt. Beim Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG verantwortete er als Geschäftsführer von 2006 bis 2011 den Bereich Marktfolge. Ab 2011 war er Geschäftsführer der Huber, Reuss & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH, die 2023 mit der LUNIS Vermögensmanagement AG zur HRK LUNIS AG fusionierte.
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Michael Reuss ist Vorstandsmitglied der HRK Lunis und verantwortet das Ressort Investmentoffice. Er war Gründer und 23 Jahre der geschäftsführende Gesellschafter der Huber, Reuss & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH, die 2023 mit der LUNIS Vermögensmanagement AG zur HRK LUNIS AG fusionierte. Michael Reuss verfügt über eine seit über drei Jahrzehnten erworbene Kapitalmarktexpertise.
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Anders als der Vorstand ist der Aufsichtsrat der HRK LUNIS AG am aktiven Unternehmensalltag und der tagtäglichen Unternehmensführung nicht unmittelbar beteiligt. Dennoch bestimmt der Aufsichtsrat die Unternehmensgeschicke maßgeblich mit, u. a. weil er nicht unerheblichen Einfluss auf den Vorstand hat. Der Aufsichtsrat überwacht und kontrolliert den Vorstand und nimmt generell erheblichen Einfluss: Er erlässt die Geschäftsordnung des Vorstandes, bestellt und entlässt Vorstände, ernennt Vorsitzende und kann u. a. festlegen, dass für bestimmte Vorstandsentscheidungen die Zustimmung des Aufsichtsrates notwendig ist.
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